Negativer Kassenstand (und dessen Ausgleich)
Sollte es einmal z.B. auf Grund einer Fehleingabe zu einem negativen Kassenendergebnis oder einem oder mehreren negativen Kassenzwischenergebnissen kommen, ist es NICHT möglich einen Kassenabschluss zu erstellen:

In der Realität ist ein negativer Kassenbestand unmöglich. Darum muss hier an einer Stelle ein Fehler passiert sein.
An einem vereinfachten Beispiel zeigen wir Ihnen im Folgenden einen Lösungsweg auf.
Nachdem Sie privat Geld aus der Kasse entnommen haben, sind Sie in unserem Beispiel gezwungen eine bereits bezahlte Barrechnung zu stornieren. Daurch kommt es plötzlich zu einenm negativen Kassensaldo.

Bitte erstellen Sie eine Privateinlage zur Korrektur, die Sie auf unmittelbar vor das entsprechende erste negative Zwischenergebnis datieren, sodass Ihr Kassenbuch anschließend keine negativen Zwischenergebnisse und auch keinen negativen Endbestand mehr aufweist. Bitte achten Sie bei der Erstellung auch auf die Uhrzeit (In unserem Beispiel wählen wir einen Zeitpunkt, der eine Minute vor der Stornorechnung liegt. Dies ist wichtig, damit zu keiner Zeit ein negativer Betrag im Kassenbuch erscheint)!
Diese Einlage können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt - wenn der Barbestand hinreichend hoch ist - wieder ausgleichen.

Nach der Privateinlage ist das Kassenbuch wieder im Plus.

Mit der nächsten Barrechnung ist der Betrag auf dem Kassenbuch möglicherweise so hoch, dass Sie Ihre Privateinlage wieder entnehmen können.

Nehmen Sie nun eine Privatentnahme über den gleichen Betrag vor. Achten Sie auf das Datum, falls Sie den Betrag nicht zum jetzigen Zeitpunkt entnehmen wollen.

Da die letzten Buchungen korrekt vorgenommen wurden, findet sich im Kassenbuch nun kein negativer Saldo mehr. Sie können jetzt einen Kassenabschluss durchführen.
